„Die Närrinnen sollten sicherheitshalber fragen, ob sie den Schlips von Kollegen oder Fremden auf der Straße abschneiden dürfen. Denn nicht immer handelt es sich bei den Krawattenträgern um Freunde und Kenner des karnevalistischen Brauchtums“, sagt Michael Rempel, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung.
In den Hochburgen des Karnevals hat es Tradition, dass die Männer an Weiberfastnacht symbolisch einen Teil ihrer Macht abgeben. Wer etwa in Köln, Düsseldorf oder Mainz im Rathaus arbeitet, rechnet in der Regel mit dem Verlust seiner Krawatte und trägt an diesem Tag ein älteres Modell. Auch in vielen anderen Firmen sind die Männer darauf eingestellt - auch außerhalb der großen Faschings-Zentren. Trotzdem sollten Frauen hier erst fragen und dann schneiden. „Grundsätzlich gilt: Hat der Mann sein Einverständnis gegeben, kann Frau die Schere zücken“, so Michael Rempel. Erfolgt die Attacke jedoch ungefragt im Büro oder auf offener Straße, provoziert das schnell Ärger. „Im schlimmsten Fall kann das Krawatten-Opfer Schadenersatz verlangen, denn es handelt sich strenggenommen um Sachbeschädigung.“
Anders sieht die Situation auf einer Karnevalsfeier aus. Wer sich mitten ins närrische Treiben begibt, muss mit den närrischen Weibern rechnen. In diesem Fall können die Frauen stillschweigend von einer Einwilligung ausgehen und sich ihre Krawatten-Trophäe ohne Nachfrage ergattern.
Und wie schaut es aus mit Bützchen?
Grundsätzlich fängt sexuelle Belästigung dort an, wo in die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen eingegriffen wird. Das kann schon bei einer einfachen Berührung der Fall sein. Das Bützchen - also der traditionelle Wangenkuss - gehört aber zum Brauchtum. Wer das als sexuelle Belästigung auffasst, sollte dem Karneval fernbleiben, raten die Juristen.